Bauschutt / AVV Nr 170107
Was darf rein... (Außer gefährlichen Gütern entspr. Nr 170 106)
- Steine - Mauersteine - Ziegelsteine / Dachziegel
- Fliesen
- Mauerputz
- Beton Stücke nicht größer als 60 cm
- Sanitäreinrichtungen (zerkleinert)
- Asbest oder andere Gefahrgüter
- Mineralfasern (Sauerkrautplatten)
- Gipskarton
- Isolier- und Dämmstoffe
- Holz jeglicher Art
- Papier oder Tapete
- Und selbstverständlich alle Gegenstände, die als Gefahrengut gelten
Weiteres gilt es zu beachen!
Baumschnitt / Gartenabfälle:
Ob für den Hobbygärtner oder den Profibetrieb können wir bequem entsorgen und einer Verwertung zuführen. Dazu gehören Garten-und Parkabfälle wie Laub, Rasen- und Grünschnitt, Äste und Wurzeln.
Bitte beachten:
Äste und Wurzeln können nur bis zu einem Durchmesser von 15 cm und einer maximalen Länge von 1 m über unsere Container entsorgt werden! Gegebenenfalls bitte Äste kürzen oder Wurzeln spalten!
Holzabfälle - unbehandelt:
Es handelt sich um vornehmlich naturbelassenes Holz ohne irgendeine Oberflächen-behandlung wie Anstrich, Lasur oder Lackierung.
Bitte beachten: Behandeltes oder kontaminiertes Holz hat in diesem Container nichts zu suchen. Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden und entsprechen der Kategorie AIV der Altholzverordnung!
Altschrotte sind ausgediente Metallprodukte aus dem Rücklauf verbrauchter Wirtschaftsgüter, wie z.B. als Maschinenteil, Eisenbahnschiene, Baustoff, Heizkörper, Metallrohre o. ä..
Neuschrotte sind Rückstände aus der Metallverarbeitung. Dazu zählen alle bei der Produktion anfallenden Verschnittmengen (Stanz- und Schnittreste, Späne vom Bohren oder Fräsen usw.) ohne nachteilige Verunreinigungen.